Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die uns mit Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung oder Beratung beauftragen.

Perso Hero GmbH · Geschäftskunden · Fassung vom 19. Oktober 2026

1 Geltungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Perso Hero GmbH, Rheinstraße 43, 56348 Kestert, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Nader Zahedi, nachfolgend „PersoHero“, mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“.

1.2 Erfasst sind die jeweils ausdrücklich beauftragte Arbeitnehmerüberlassung, arbeitgeberfinanzierte Personalvermittlung sowie Personal-, Organisations- und Managementberatung. Diese AGB regeln weder Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigten noch kostenpflichtige Vermittlungsverträge mit Arbeitsuchenden. Für Bewerber entstehen aus diesen AGB keine Zahlungs- oder Übernahmegebühren.

1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen gehen ausdrücklich vereinbarte auftragsbezogene Regelungen den allgemeinen Regelungen eines Rahmenvertrags und diesen AGB vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt. Entgegenstehende Kundenbedingungen werden nur bei Zustimmung von PersoHero Vertragsbestandteil; die widerspruchslose Leistungserbringung allein bedeutet keine Zustimmung.

1.4 Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Ihre Veröffentlichung auf einer Website oder ihr erstmaliger Abdruck auf einer Rechnung ersetzt keine notwendige Vereinbarung. Änderungen gelten für bereits geschlossene Verträge nur bei wirksamer Vereinbarung.

2 Vertragsschluss und Leistungsabgrenzung

2.1 Leistungsdarstellungen auf der Website sind eine Einladung zur Kontaktaufnahme. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über Leistung und Vergütung zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt allein den Eingang einer Anfrage, sofern sie nicht ausdrücklich eine Vertragsannahme enthält.

2.2 Der Auftrag beschreibt mindestens Leistungsart, Umfang, Einsatzort, Beginn, Laufzeit beziehungsweise Beendigung, Vergütung und erforderliche Mitwirkung. Verbindliche Fristen oder eine garantierte Personalverfügbarkeit bestehen nur, soweit sie vereinbart sind. Bereits übernommene verbindliche Leistungspflichten bleiben hiervon unberührt.

2.3 Arbeitnehmerüberlassung, Direktvermittlung und selbständige Beratungsleistungen werden vertraglich getrennt. Bei Arbeitnehmerüberlassung werden Beschäftigte in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert und unterliegen dessen fachlichen Weisungen. Bei Direktvermittlung wird der Kunde Arbeitgeber. Bei Beratung steuert PersoHero die eigene Leistungserbringung; die tatsächliche Durchführung darf keine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung darstellen.

2.4 Änderungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben nach § 305b BGB vorrangig. Für Arbeitnehmerüberlassungsverträge gilt das gesetzliche Textformerfordernis des § 12 AÜG.

3 Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassung

3.1 Eine Arbeitnehmerüberlassung wird ausschließlich auf Grundlage einer wirksamen Erlaubnis nach § 1 AÜG und eines vor Einsatzbeginn in Textform geschlossenen Überlassungsvertrags durchgeführt. PersoHero erklärt im Überlassungsvertrag, ob die erforderliche Erlaubnis vorliegt, und stellt dem Kunden auf Verlangen einen Nachweis zur Verfügung. Diese AGB selbst sind kein Erlaubnisnachweis.

3.2 Die Parteien bezeichnen die Leistung vor ihrem Beginn ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung. Die Person jedes überlassenen Beschäftigten wird vor Einsatzbeginn unter Bezugnahme auf den Überlassungsvertrag konkretisiert. Ein Austausch erfordert die rechtzeitige Konkretisierung der Ersatzperson.

3.3 Im Einzelauftrag werden insbesondere Tätigkeit, erforderliche Qualifikation, besondere Arbeitsplatzmerkmale und Gefährdungen, Einsatzbetrieb und Arbeitsort, Arbeitszeiten und Pausen, Einsatzdauer, Verrechnungssatz und Zuschläge festgelegt. Die Angaben zu vergleichbaren Arbeitsbedingungen erfolgen nach Maßgabe des § 12 AÜG.

3.4 PersoHero informiert den Kunden unverzüglich über den Wegfall der Erlaubnis sowie die gesetzlich vorgesehenen Abwicklungsfolgen. Unzulässige Einsätze werden nicht begonnen oder fortgesetzt. Die gesetzlichen Folgen und etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3.5 Überlassungen in gesetzlich beschränkte Tätigkeitsbereiche, insbesondere bestimmte Arbeiten im Baugewerbe, erfolgen nur nach Prüfung einer tatsächlich anwendbaren Zulässigkeitsgrundlage. Auslandseinsätze und besonders regulierte Tätigkeiten erfordern eine gesonderte Vereinbarung und die vorherige Prüfung der erforderlichen Erlaubnisse, Anerkennungen und Nachweise.

4 Arbeitgeberstellung und Personalauswahl

4.1 PersoHero bleibt bei Arbeitnehmerüberlassung Arbeitgeber und erfüllt die eigenen arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Hierzu zählen die gesetzlich und arbeitsvertraglich geschuldete Vergütung und die ordnungsgemäße Abführung der geschuldeten Beiträge und Steuern.

4.2 PersoHero wählt Beschäftigte nach dem vereinbarten Anforderungsprofil sorgfältig aus und prüft erforderliche Qualifikationsnachweise im geschuldeten Umfang. Arbeitsplatzbezogene Zulassungen, Einweisungen und betriebliche Freigaben werden zwischen den Parteien vor Einsatzbeginn zugeordnet. Für gesetzlich zwingende Pflichten bleibt die jeweilige gesetzliche Zuständigkeit maßgeblich.

4.3 Der Kunde erteilt während des Einsatzes die fachlichen und arbeitsplatzbezogenen Weisungen. Kündigungen, Änderungen des Arbeitsvertrags, Urlaubsgenehmigungen und sonstige Arbeitgeberentscheidungen bleiben PersoHero vorbehalten. Disziplinarische Maßnahmen stimmt der Kunde mit PersoHero ab.

4.4 Ein Austausch von Beschäftigten ist aus sachlichem Grund zulässig, wenn die Ersatzperson die vereinbarte Qualifikation besitzt, die Vertragsdurchführung für den Kunden zumutbar bleibt und keine bestimmte Person verbindlich zugesagt wurde. PersoHero informiert den Kunden rechtzeitig. Die gesetzlichen Pflichten zur Konkretisierung bleiben bestehen.

4.5 Auf begründete Anforderung legt PersoHero geeignete, verfügbare Nachweise zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Beitrags- und Steuerpflichten vor. Gesetzliche Haftungsrisiken des Kunden werden dadurch nicht gegenüber Behörden oder Sozialversicherungsträgern ausgeschlossen.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde macht vollständige und richtige Angaben über die tatsächliche Tätigkeit, die erforderlichen Qualifikationen, die Eingruppierung des Einsatzbetriebs, Arbeitszeiten, Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen. Änderungen teilt er unverzüglich mit. Wesentliche Änderungen von Einsatzort oder Tätigkeit bedürfen vor ihrer Umsetzung der Abstimmung in Textform.

5.2 Der Kunde darf überlassene Beschäftigte nicht an andere Unternehmen weiterüberlassen. Das gilt auch für rechtlich selbständige Konzernunternehmen. Ein Einsatz bei einem anderen Rechtsträger erfordert eine eigenständige rechtliche und vertragliche Prüfung.

5.3 Der Kunde beachtet das Arbeitszeitrecht einschließlich Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie die Gleichbehandlungsvorschriften. Er verhindert Benachteiligungen und Belästigungen und stellt eine betriebliche Ansprechperson zur Verfügung.

5.4 Der Kunde gewährt die gesetzlich vorgeschriebenen Zugänge zu Gemeinschaftseinrichtungen und informiert über freie Arbeitsplätze. Gesetzliche Pflichten zur Beantwortung von Übernahmegesuchen und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.

5.5 Der Kunde gestattet nach vorheriger Abstimmung erforderliche Arbeitsplatzbesichtigungen und wirkt an zulässigen behördlichen Prüfungen mit. Betriebsgeheimnisse und Rechte anderer Beschäftigter sind zu schützen.

6 Arbeitsschutz und besondere Tätigkeiten

6.1 Der Kunde erfüllt die ihm nach § 11 Absatz 6 AÜG obliegenden Arbeitsschutzpflichten. Die eigenen Pflichten von PersoHero bleiben bestehen. Beide Parteien stimmen vor Beginn Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Notfallorganisation und Unfallmeldungen ab.

6.2 Der Kunde unterweist Beschäftigte vor Arbeitsaufnahme und bei wesentlichen Änderungen über Arbeitsplatzgefahren, Schutzmaßnahmen und erforderliche besondere Kenntnisse. Notwendige Ausrüstung und sichere Arbeitsmittel müssen vor Aufnahme der Tätigkeit bereitstehen. Eine abweichende Kostenverteilung bedarf einer Vereinbarung; sie mindert keine Schutzpflicht.

6.3 Unfälle, erhebliche Sicherheitsmängel und konkrete Gefährdungen meldet der Kunde unverzüglich an PersoHero. Die Parteien sichern die erforderlichen Informationen und erfüllen ihre jeweiligen gesetzlichen Meldepflichten. Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr darf die betroffene Tätigkeit bis zur Abhilfe nicht fortgesetzt werden.

6.4 Fahrzeugführung, Geld- und Kassentätigkeiten, Gefahrgut, sicherheitsrelevante Flughafenaufgaben, medizinische Tätigkeiten und vergleichbar regulierte Einsätze sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang und mit den erforderlichen personenbezogenen und betrieblichen Berechtigungen zulässig.

7 Gleichstellung und Einsatzdauer

7.1 PersoHero gewährt die gesetzlich geschuldeten wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt. Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz erfolgen nur, soweit ein wirksam anwendbarer Tarifvertrag und das AÜG dies zulassen. Die bloße Nennung eines Tarifwerks in einem Kundenvertrag begründet keine wirksame tarifliche Abweichung im Arbeitsverhältnis.

7.2 Der Kunde stellt rechtzeitig die für die Gleichstellung und etwaige Branchenzuschläge erforderlichen Angaben zu Vergleichsbeschäftigten bereit und meldet Änderungen. Dazu gehören, soweit relevant, Grundvergütung, Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Sachbezüge und sonstige wesentliche Arbeitsbedingungen.

7.3 Eine tarifliche Abweichung beim Arbeitsentgelt ist grundsätzlich auf die ersten neun Monate begrenzt. Eine längere Abweichung setzt die besonderen Voraussetzungen des § 8 Absatz 4 AÜG voraus; sie tritt nicht automatisch aufgrund eines Branchenbezugs ein.

7.4 Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher. Gesetzlich zulässige Abweichungen müssen vor ihrer Nutzung konkret nachgewiesen sein. Anzurechnende frühere Einsätze über PersoHero oder andere Verleiher sowie Unterbrechungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

7.5 Der Kunde teilt vor dem Einsatz bekannte Vorüberlassungen und eine eigene oder konzernbezogene Vorbeschäftigung innerhalb der letzten sechs Monate mit. Beide Parteien wirken an der Fristenkontrolle mit. PersoHero bleibt für die eigene rechtmäßige Vertragsdurchführung verantwortlich.

7.6 Verletzt eine Partei schuldhaft ihre Informationspflichten, richten sich Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Regeln und Ziffer 15. Mitverschulden und Schadensminderungspflichten sind zu berücksichtigen. Eine pauschale Überwälzung behördlicher Geldbußen ist nicht vereinbart.

8 Ausfälle und Arbeitskampf

8.1 PersoHero informiert den Kunden unverzüglich über bekannt gewordene Ausfälle und bemüht sich um geeigneten Ersatz. Ob Ersatz geschuldet ist, richtet sich nach der vereinbarten Leistung. Ein Ausfall hebt verbindlich übernommene Pflichten oder eine Haftung für eigenes Verschulden nicht pauschal auf. Nicht geleistete Stunden werden nicht als geleistete Arbeit berechnet.

8.2 Der Kunde teilt erkennbare Eignungs- oder Leistungsprobleme zeitnah und konkret mit, damit PersoHero sie prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen kann. Die Mitteilung begründet keine automatische Haftungsanerkennung und ihr Unterbleiben keinen pauschalen Verlust gesetzlicher Rechte.

8.3 Der Kunde informiert PersoHero unverzüglich über einen angekündigten oder laufenden Arbeitskampf. Ein Einsatz in einem unmittelbar betroffenen Betrieb erfolgt nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 11 Absatz 5 AÜG. Das Leistungsverweigerungsrecht der Beschäftigten bleibt unberührt; PersoHero weist sie darauf hin. Weitergehende bindende tarifliche Einsatzverbote sind ebenfalls zu beachten.

9 Arbeitszeitnachweise und Abrechnung

9.1 Die Abrechnung der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt, soweit im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, wöchentlich nach nachgewiesenen, tatsächlich geleisteten Stunden. Pausen werden nicht als Arbeitszeit berechnet, soweit nicht ausdrücklich eine vergütungspflichtige Bereitschaft oder andere abrechenbare Leistung vereinbart ist.

9.2 Tätigkeitsnachweise sollen Datum, Beginn, Ende und Pausen enthalten. Der Kunde prüft die Nachweise wöchentlich und bestätigt sie oder teilt konkrete Abweichungen mit. Die Bestätigung dokumentiert den erfassten Umfang; sie ist kein Verzicht auf berechtigte Einwendungen.

9.3 Schweigen führt nicht zur unwiderlegbaren Genehmigung von Stunden oder Rechnungen. Bei fehlender Bestätigung darf PersoHero anhand anderer nachvollziehbarer Nachweise abrechnen; die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastregeln bleiben bestehen. Unstreitige Rechnungsteile sind unabhängig von der Klärung streitiger Positionen zu bezahlen.

10 Preise und Zuschläge

10.1 Maßgeblich ist der im Einzelauftrag vereinbarte Verrechnungssatz. Ein auf der Website genannter Beispielpreis ersetzt keine konkrete Preisvereinbarung. Alle für Geschäftskunden ausgewiesenen Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

10.2 Soweit im Einzelauftrag keine abweichenden Zuschläge vereinbart sind, gelten für die tatsächlich betroffenen Stunden folgende Zuschläge auf den Basis-Stundenverrechnungssatz: Mehrarbeit ab der 41. beim Kunden geleisteten Wochenstunde 25 Prozent, Nachtarbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr 25 Prozent, Sonntagsarbeit 50 Prozent und Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag am Einsatzort 100 Prozent. Eine Abrechnungswoche läuft von Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr. Mehrarbeit ist vorab abzustimmen; ihre Abrechnung setzt Beauftragung oder nachträgliche Bestätigung voraus.

10.3 Treffen Mehrarbeits-, Sonntags- und Feiertagszuschläge zusammen, wird nur der höchste dieser Zuschläge berechnet. Der Nachtzuschlag wird zusätzlich berechnet. Dies sind Kundenverrechnungskonditionen; die Vergütungsansprüche der Beschäftigten richten sich eigenständig nach Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag.

10.4 Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn ihre Art und Berechnungsgrundlage vorher vereinbart wurden. Mindeststunden, Bereitschaftszeiten und Anreisezeiten werden ebenfalls nur bei ausdrücklicher Vereinbarung berechnet.

10.5 Änderungen von Tarifentgelten, gesetzlichen Lohnuntergrenzen, Branchenzuschlägen oder Gleichstellungsansprüchen berechtigen PersoHero, eine nachvollziehbar begründete Preisanpassung für künftige Leistungen vorzuschlagen. Eine Änderung vereinbarter Preise tritt erst durch Vereinbarung ein. Eine rückwirkende oder allein auf eine allgemeine Kostensteigerung gestützte einseitige Preiserhöhung ist aus diesen AGB nicht geschuldet. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Störung der Geschäftsgrundlage, bleiben unberührt.

11 Zahlung und Verzug

11.1 Rechnungen sind binnen sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine Fälligkeitsregelung ersetzt nicht in jedem Fall eine erforderliche Mahnung.

11.2 Im Verzug schuldet der Kunde bei den erfassten Geschäftskundenverträgen die gesetzlichen Verzugszinsen und, soweit die Voraussetzungen vorliegen, die Verzugspauschale von 40 Euro. Ein weitergehender ersatzfähiger Schaden bleibt unter Anrechnung der Pauschale auf entsprechende Rechtsverfolgungskosten vorbehalten.

11.3 Eine Aussetzung weiterer Leistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte. Bei behebbaren Zahlungsrückständen kündigt PersoHero die Aussetzung grundsätzlich vorher an und setzt eine angemessene Frist. Dringende gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

11.4 Die gesetzlichen Rechte zur Aufrechnung und Zurückbehaltung bleiben bestehen. Eine Abtretung von Vergütungsforderungen ist im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Bei offengelegter Abtretung erhält der Kunde die für eine schuldbefreiende Zahlung erforderlichen Angaben. Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung zur Weitergabe vollständiger Bewerber- oder Beschäftigtenakten an Finanzierungsdienstleister.

12 Laufzeit und Beendigung

12.1 Laufzeit, Einsatzende und Kündigungsfristen werden vorrangig im Einzelauftrag vereinbart. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, kann ein Einzelüberlassungsvertrag während der ersten Einsatzwoche mit zwei Arbeitstagen Frist, anschließend mit einer Woche Frist und nach Ablauf von drei Einsatzmonaten mit einem Monat Frist zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Arbeitstage im Sinne dieser Kündigungsregelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am vereinbarten Einsatzort.

12.2 Ein vereinbartes festes Enddatum beendet den Einsatz spätestens zu diesem Zeitpunkt. Gesetzliche Höchstgrenzen und ein früherer Wegfall der rechtlichen Einsatzvoraussetzungen bleiben vorrangig. Kündigungen von Überlassungsverträgen bedürfen der Textform.

12.3 Ein unbefristeter Rahmenvertrag ohne eigene Mindestabnahme kann mit einem Monat Frist zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits geschlossene Einzelaufträge werden dadurch nicht automatisch beendet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für alle Verträge unberührt.

12.4 Eine bloße Abmeldung eines Beschäftigten ersetzt keine erforderliche Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung. Bei Annahmeverzug oder einer vorzeitigen Einsatzabsage richten sich Vergütungs- und Ersatzansprüche nach der konkreten Vereinbarung und dem Gesetz. Ersparte Aufwendungen sowie rechtlich anzurechnender anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Eine pauschale Berechnung von acht Mindeststunden oder des gesamten ausgefallenen Umsatzes wird durch diese AGB nicht begründet.

13 Personalvermittlung und Übernahme

13.1 Bei arbeitgeberfinanzierter Direktvermittlung sucht und präsentiert PersoHero geeignete Kandidaten im vereinbarten Umfang. Über die Einstellung entscheidet der Kunde. Ein bestimmter Einstellungserfolg oder ein dauerhafter Bestand des späteren Arbeitsverhältnisses wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

13.2 Soweit kein anderes Honorar vereinbart wird, beträgt das Erfolgshonorar für Direktvermittlung 20 Prozent des vereinbarten Bruttojahresfestgehalts zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Berechnungsgrundlage umfasst das regelmäßige Bruttogrundgehalt und garantierte Sonderzahlungen für die ersten zwölf Beschäftigungsmonate. Nicht garantierte Boni, Aufwendungsersatz und ungewisse Sachbezüge werden nicht angesetzt. Bei von vornherein kürzer befristeter Beschäftigung wird nur die für die vereinbarte Vertragsdauer garantierte Vergütung zugrunde gelegt.

13.3 Das Erfolgshonorar entsteht, wenn aufgrund der nachgewiesenen oder vermittelten Gelegenheit ein wirksamer Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten geschlossen wird. Bei aufschiebenden Bedingungen entsteht der Anspruch erst mit Bedingungseintritt. Die notwendige Ursächlichkeit der Tätigkeit von PersoHero wird nicht unwiderlegbar vermutet. Bereits bekannte Kandidaten kann der Kunde unter Darlegung der Vorkenntnis benennen.

13.4 Suchhonorare, Anzeigenkosten, Reiseaufwendungen, Exklusivität und ein gesonderter Ersatzbesetzungsservice bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht keine pauschale Erstattungspflicht für Suchaufwendungen. Eine vorzeitige Beendigung des vermittelten Arbeitsverhältnisses führt nicht allein zur Rückzahlung eines wirksam entstandenen Honorars; gesetzliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bleiben bestehen.

13.5 Für die Übernahme zuvor überlassener Beschäftigter gilt das Direktvermittlungshonorar aus Ziffer 13.2 nicht. Eine Übernahmevergütung setzt eine gesonderte, vorab wirksam vereinbarte und angemessene Regelung voraus, die insbesondere Dauer und wirtschaftlichen Umfang der vorangegangenen Überlassung berücksichtigt. Ohne solche Vereinbarung entsteht aus diesen AGB keine zusätzliche Übernahmegebühr.

13.6 Diese AGB begründen kein Einstellungsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit PersoHero. Eine Vermittlungsvergütung wird überlassenen Beschäftigten nicht auferlegt. Eine Einstellung durch ein rechtlich selbständiges Konzernunternehmen löst nicht allein aufgrund der Konzernzugehörigkeit eine Zahlungspflicht des Kunden aus.

13.7 Kandidatenprofile dürfen nur für den mitgeteilten Auswahlzweck verarbeitet werden. Eine Weitergabe an andere Rechtsträger oder eine Verwendung für andere Zwecke setzt eine eigene tragfähige Rechtsgrundlage und die erforderliche Information der betroffenen Person voraus.

14 Beratung und begleitende Leistungen

14.1 Inhalt, Ergebnisse, Projektorganisation, Zeitaufwand und Vergütung werden im Beratungsauftrag festgelegt. Geschuldet ist sorgfältige fachliche Beratung. Ein wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Einsparung oder ein Werk im rechtlichen Sinne ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; ein ausdrücklich vereinbarter Werkvertrag unterliegt den dafür geltenden gesetzlichen Regeln.

14.2 Der Kunde stellt vereinbarte Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Bei Verzögerungen stimmen die Parteien die Auswirkungen auf Termine und Aufwand ab. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer Vereinbarung; aus einer Verzögerung entsteht keine beliebige automatische Mehrvergütung.

14.3 Vorbehaltene Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Bestandteil eines allgemeinen Beratungsauftrags. Koordinationsmodelle mit weiteren Personaldienstleistern, On-Site-Management und ausgelagerte Recruiting-Prozesse benötigen ergänzende Vereinbarungen über Befugnisse, Leistungsgrenzen und Datenschutzrollen.

14.4 An individuell erstellten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Vorbestehende Methoden und allgemeines Know-how verbleiben bei PersoHero. Gesetzliche Nutzungsrechte und ausdrücklich weitergehende Vereinbarungen bleiben unberührt.

15 Haftung

15.1 PersoHero haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PersoHero für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine Ausnahme nach Ziffer 15.1 besteht.

15.3 Bei Arbeitnehmerüberlassung schuldet PersoHero die vereinbarte Bereitstellung geeigneter Beschäftigter und die Erfüllung eigener Auswahl-, Informations- und Organisationspflichten. Für die vom Kunden fachlich gesteuerte Arbeitsausführung wird kein gesonderter Werk- oder Produktionserfolg zugesagt. Eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen oder zwingende gesetzliche Ansprüche wird dadurch nicht ausgeschlossen.

15.4 Die Haftungsregeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mitverschulden und Schadensminderungspflichten richten sich nach dem Gesetz. Ansprüche betroffener Personen, insbesondere aus Artikel 82 DSGVO, werden durch diese AGB nicht beschränkt.

16 Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1 Die Parteien schützen nicht öffentlich bekannte vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei zuvor informiert.

16.2 Personenbezogene Daten werden nur zweckgebunden, im erforderlichen Umfang und auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage verarbeitet. Jede Partei erfüllt ihre eigenen Informations-, Sicherheits- und Löschpflichten. Die Zusammenarbeit begründet nicht automatisch eine Auftragsverarbeitung.

16.3 Handelt eine Partei tatsächlich als Auftragsverarbeiter, wird vor Beginn ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit treffen die Parteien die erforderliche Vereinbarung nach Artikel 26 DSGVO. Die Einordnung folgt der tatsächlichen Aufgaben- und Entscheidungsverteilung.

16.4 Sicherheitsvorfälle mit Relevanz für die andere Partei werden unverzüglich mitgeteilt. Die Parteien unterstützen sich im erforderlichen Umfang bei Betroffenenrechten und gesetzlichen Meldepflichten, ohne eigenständige Pflichten auf die andere Partei zu verlagern.

17 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingend anwendbarer Vorschriften. Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der bei Vertragsschluss im Handelsregister eingetragene Sitz von PersoHero Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist. Ausschließliche gesetzliche Zuständigkeiten gehen vor.

17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Vertragsbestimmungen nach Maßgabe des Gesetzes nicht. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Ersetzung durch die wirtschaftlich für PersoHero günstigste Regelung ist nicht vereinbart.

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